Behindertenpass beantragen: Schritt für Schritt
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Der Behindertenpass ist der bundeseinheitliche Nachweis einer Behinderung in Österreich. Er bringt keine automatische Geldleistung, aber Ermäßigungen, Steuervorteile und, mit dem Feststellungsbescheid, Kündigungsschutz im Job. So läuft der Antrag ab.
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Zuständig ist die Landesstelle des Sozialministeriumservice (SMS). Nicht die Pensionsversicherung, die ist für das Pflegegeld zuständig. Behindertenpass und Pflegegeld sind zwei getrennte Verfahren bei zwei verschiedenen Stellen.
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Arztbriefe, Befunde, Entlassungsberichte aus der Reha. Die Einschätzung passiert meist nach Aktenlage, ohne persönliche Untersuchung. Deshalb zählen Unterlagen, die deine Einschränkungen im Alltag konkret beschreiben.
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Das Antragsformular gibt es zum Download auf sozialministeriumservice.at, der Antrag ist auch online möglich. Ein Passfoto musst du meist nicht schicken: das Sozialministeriumservice übernimmt dein Lichtbild aus den Registern des Bundes, etwa vom Reisepass oder Führerschein.
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Eine Ärztin oder ein Arzt der Landesstelle beurteilt deinen Grad der Behinderung anhand der Einschätzungsverordnung, soweit möglich auf Basis deiner Befunde. Den Pass bekommst du ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.
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Fällt der Bescheid negativ aus oder erscheint dir der Grad der Behinderung zu niedrig, kannst du innerhalb von sechs Wochen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.
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Wichtig bei Mobilitätseinschränkung: die Eintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel". Mit ihr kannst du den Parkausweis nach Paragraf 29b StVO beantragen, den das Sozialministeriumservice gebührenfrei ausstellt.
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Der Pass allein macht dich nicht zur begünstigten Behinderten. Dafür braucht es den Feststellungsantrag, ebenfalls beim Sozialministeriumservice. Ab 50 Prozent Grad der Behinderung bekommst du den Feststellungsbescheid und damit erhöhten Kündigungsschutz.
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Ermäßigungen bei Veranstaltungen und Museen gegen Vorlage des Passes. Ab 70 Prozent Grad der Behinderung 50 Prozent Fahrpreisermäßigung bei den ÖBB. Bei der Arbeitnehmerveranlagung pauschale Freibeträge ab 25 Prozent, solange du kein Pflegegeld beziehst.
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