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Pflegegeld beantragen: Schritt für Schritt

Für Betroffene und Angehörige · 0 von 8 erledigt

Das Pflegegeld deckt einen Teil des pflegebedingten Mehraufwands ab. Es ist unabhängig von Einkommen und Vermögen, entscheidend ist allein der Pflegebedarf in Stunden pro Monat. So läuft der Antrag ab.

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  1. Pflegegeld gibt es ab einem Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat, der voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Nach einem Schlaganfall mit bleibenden Einschränkungen ist das oft der Fall.

  2. Zuständig ist der Pensionsversicherungsträger, meist die PVA. Wer eine Pension bezieht, stellt den Antrag beim auszahlenden Träger. Das Formular gibt es online auf pv.at oder telefonisch. Auch Angehörige mit Vollmacht können den Antrag stellen.

  3. Ab sofort zwei bis vier Wochen lang notieren: welche Hilfe wird wann gebraucht und wie lange dauert sie. Waschen, Anziehen, Essen, Medikamente, Wege, Nacht. Das Tagebuch ist das stärkste Argument bei der Begutachtung.

  4. Arztbriefe, Entlassungsbrief, Therapieberichte: alles, was den Zustand dokumentiert, dem Antrag beilegen oder zur Begutachtung bereitlegen.

  5. Nach dem Antrag kommt eine Ärztin, ein Arzt oder eine diplomierte Pflegekraft zum Hausbesuch. Wichtig: den schlechten Alltag zeigen, nicht den besten Tag. Eine Vertrauensperson soll dabei sein und ergänzen, was du selbst nicht sagst.

  6. Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen bis wenige Monate. Das Pflegegeld gebührt rückwirkend ab dem Monatsersten nach Antragstellung. Die Einstufung steht im Bescheid.

  7. Gegen den Bescheid kann binnen drei Monaten Klage beim Arbeits- und Sozialgericht erhoben werden, das kostet nichts. Beratung gibt es bei Arbeiterkammer, Behindertenverbänden und Selbsthilfegruppen.

    Anlaufstellen und Selbsthilfegruppen
  8. Wird der Pflegebedarf größer, kann jederzeit ein Erhöhungsantrag gestellt werden. Wieder gilt: Pflegetagebuch führen und dokumentieren.

Fehlt ein Schritt?

Diese Liste lebt von Erfahrung. Wenn dir etwas geholfen hat, das hier fehlt, sag uns Bescheid.