Wahlarzt für Schlaganfall-Nachsorge in Österreich

9 Neurolog:innen, die als reiner Wahlarzt praktizieren

Wahlärzte haben keinen Vertrag mit den österreichischen Krankenkassen. Patientinnen und Patienten zahlen das Honorar zunächst selbst und reichen die Honorarnote bei ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung ein. Erstattet wird üblicherweise ein Anteil von rund 80 Prozent jenes Tarifs, den die Kasse einem Kassenvertragsarzt zahlen würde. Die Differenz zwischen privatem Honorar und Rückerstattung trägt die Patient:in.

Im neurologischen Bereich bedeutet Wahlarzt in der Praxis oft: längere Gesprächszeit, kürzere Wartezeit auf einen Termin, mehr Flexibilität in der Terminvergabe. Diese Übersicht listet alle Neurolog:innen aus unserem Verzeichnis, die ausschließlich als Wahlarzt arbeiten (kein zusätzlicher Kassenvertrag).

9 Wahlärzt:innen

Häufige Fragen

Was kostet ein Termin bei einem Wahlarzt?

Das Honorar legt der Wahlarzt selbst fest. Für eine neurologische Erstordination liegt es in Österreich oft im Bereich von 150 bis 300 Euro, eine Kontrolle ist meist günstiger. Die exakte Höhe erfragt man am besten direkt bei der Praxis.

Wie funktioniert die Rückerstattung?

Nach dem Termin erhält man eine Honorarnote, die bei der eigenen Krankenkasse (ÖGK, BVAEB, SVS, KFA) eingereicht wird. Die Kasse erstattet einen prozentualen Anteil des Kassentarifs, in der Regel rund 80 Prozent. Wichtig: die Honorarnote muss als bezahlt gekennzeichnet sein.

Wahlarzt oder Kassenarzt: was ist besser?

Das hängt von Wartezeit, gewünschter Gesprächsdauer und Budget ab. Ein Kassenvertragsarzt ist für die Patient:in direkt kostenfrei, bei Wahlärzten bleibt ein Selbstbehalt. Die Übersicht der Kassenärzt:innen zeigt Neurolog:innen mit Kassenvertrag.

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