Ein Schlaganfall verändert nicht nur den Körper, er verändert auch den Alltag. Plötzlich braucht man Hilfe beim Anziehen, beim Kochen, bei Wegen, die vorher selbstverständlich waren. Diese Hilfe kostet Zeit und oft auch Geld. Genau dafür gibt es in Österreich das Pflegegeld. Ich habe mich selbst durch das österreichische Behördensystem gearbeitet und weiß, wie unübersichtlich es am Anfang wirkt. Deshalb hier das Wichtigste, so klar wie möglich.
Was ist das Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine pauschale Geldleistung, die einen Teil der pflegebedingten Mehrkosten abdecken soll. Es ist unabhängig von Einkommen, Vermögen und der Ursache der Pflegebedürftigkeit. Ob der Pflegebedarf durch einen Schlaganfall, einen Unfall oder eine andere Erkrankung entstanden ist, spielt keine Rolle.
Die Voraussetzungen: Du brauchst ständige Betreuung und Hilfe wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert. Der Pflegebedarf muss mehr als 65 Stunden pro Monat betragen, und du musst deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben.
Die sieben Stufen und die Beträge 2026
Das Pflegegeld wird in sieben Stufen gewährt, je nach monatlichem Pflegebedarf in Stunden. Die Beträge für 2026:
Stufe 1: mehr als 65 Stunden, 206,20 Euro monatlich
Stufe 2: mehr als 95 Stunden, 380,30 Euro
Stufe 3: mehr als 120 Stunden, 592,60 Euro
Stufe 4: mehr als 160 Stunden, 888,50 Euro
Stufe 5: mehr als 180 Stunden bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand, 1.206,90 Euro
Stufe 6: mehr als 180 Stunden, wenn Betreuung zeitlich unplanbar auch nachts nötig ist oder eine Pflegeperson dauernd anwesend sein muss, 1.685,40 Euro
Stufe 7: mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der Arme und Beine mehr möglich sind, 2.214,80 Euro
Die Beträge werden seit 2020 jedes Jahr valorisiert, also an die Teuerung angepasst. In einem späteren Jahr werden sie etwas höher sein als hier angegeben.
Wo du den Antrag stellst
Wenn du berufstätig bist, mitversichert bist oder Rehabilitationsgeld beziehst, stellst du den Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Beziehst du bereits eine Pension, ist die Stelle zuständig, die deine Pension auszahlt. Die Antragsformulare bekommst du beim Versicherungsträger oder auf oesterreich.gv.at. Auch Angehörige können den Antrag anstoßen, unterschreiben muss die betroffene Person oder ihre gesetzliche Vertretung.
Wie die Begutachtung abläuft
Nach dem Antrag kommt eine Ärztin, ein Arzt oder eine diplomierte Pflegeperson zu einem angekündigten Hausbesuch. Die sachverständige Person fragt nach deinem Betreuungs- und Hilfsbedarf, erhebt die Krankengeschichte und untersucht dich. Wenn du willst, darf eine Vertrauensperson dabei sein und Angaben zur Pflegesituation machen. Nutze das. Die Person, die dich hauptsächlich betreut, sollte unbedingt anwesend sein.
Aus dem Gutachten ergibt sich der ermittelte Pflegebedarf in Stunden. Die Entscheidung über die Stufe trifft dann der Versicherungsträger per Bescheid. Bist du mit der Einstufung nicht einverstanden, kannst du dagegen gerichtlich vorgehen; auch ein späterer Erhöhungsantrag ist möglich, wenn sich dein Zustand verschlechtert.
Vom Antrag bis zum Bescheid vergehen erfahrungsgemäß mehrere Wochen bis einige Monate. Stell den Antrag also lieber früher als später.
Meine Tipps für die Begutachtung
Führ vor dem Hausbesuch ein Pflegetagebuch, am besten über zwei Wochen. Schreib auf, wobei du Hilfe brauchst, wie lange es dauert und wie oft es vorkommt: Waschen, Anziehen, Essen zubereiten, Medikamente, Wege außer Haus. Das klingt mühsam, aber genau diese Stunden entscheiden über deine Stufe.
Und ganz wichtig: Spiel nichts herunter. Ich kenne das von mir selbst, man will zeigen, was alles wieder geht. Bei der Begutachtung zählt aber der schlechte Tag, nicht der gute. Beschreib ehrlich, was ohne Hilfe nicht funktioniert. Leg auch Befunde bereit: Arztbriefe, Reha-Berichte, Therapiepläne. Sie machen deinen Bedarf nachvollziehbar.
Nicht verwechseln: der Behindertenpass
Pflegegeld und Behindertenpass werden oft in einen Topf geworfen, sind aber zwei völlig getrennte Dinge. Das Pflegegeld misst deinen Pflegebedarf in Stunden und bringt Geld. Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis vom Sozialministeriumservice, den du ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent bekommst. Er bringt kein Geld direkt, aber Vorteile wie steuerliche Begünstigungen und Ermäßigungen. Beides musst du getrennt beantragen, bei verschiedenen Stellen, mit unterschiedlichen Kriterien. Nach einem Schlaganfall kann sich beides auszahlen.
Zusammengefasst
Wenn du oder deine Angehörigen nach einem Schlaganfall dauerhaft mehr als 65 Stunden Hilfe im Monat brauchen, stell den Antrag auf Pflegegeld bei der PVA. Bereite dich mit einem Pflegetagebuch auf den Hausbesuch vor, hab deine Befunde griffbereit und beschreib den Alltag so, wie er wirklich ist. Das Pflegegeld ersetzt nicht alle Kosten, aber es schafft Spielraum: für Unterstützung, die du dir sonst zweimal überlegen müsstest.
Quellen
Sozialministerium: Pflegegeld (Stufen, Beträge 2026, Antrag, Begutachtung), https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html
Sozialministeriumservice: Behindertenpass, https://www.sozialministeriumservice.gv.at/Menschen_mit_Behinderung/Behindertenpass_und_Parkausweis/Behindertenpass/Behindertenpass.de.html