Nach einem Schlaganfall ist die neurologische Reha besonders wichtig. Gerade dann haben du und deine Angehörigen wenig Kraft für Formulare. Wer zahlt? Wer stellt den Antrag? Was kostet es? Und was, wenn die Antwort Nein lautet?
Hier gehen wir den Reha-Antrag Schritt für Schritt durch. Alle Regeln und Beträge stammen von der Sozialversicherung selbst.
Wer zahlt die Reha?
Meistens zahlt die Pensionsversicherung. Die Abkürzung ist PV oder PVA. Laut Sozialministerium zahlen vor allem die Pensions- und die Unfallversicherung die Reha. Sind beide nicht zuständig, zahlt die Krankenversicherung. Das betrifft zum Beispiel mitversicherte Angehörige.
Die zahlende Versicherung heißt im Fachwort Träger. Diese Tabelle zeigt dir deinen Träger:
| Deine Situation | Wer zahlt | Wo beantragen | Quelle |
|---|---|---|---|
| berufstätig und nach ASVG versichert, zum Beispiel angestellt | Pensionsversicherungsanstalt (PVA) | Ärztin, Arzt oder Krankenhaus füllt aus, Antrag geht an die PVA-Landesstelle am Wohnort | PV, Sozialministerium |
| Rehabilitationsgeld, Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension | Pensionsversicherungsanstalt (PVA) | wie oben | ASVG § 300 |
| Alterspension (ASVG) | Pensionsversicherungsanstalt (PVA), stationär und ambulant | wie oben | ASVG § 300 |
| mitversichert, nicht berufstätig | Krankenversicherung, zum Beispiel ÖGK | über Ärztin oder Arzt, bei der ÖGK auch MeineÖGK-App, Post oder Kundenservicestelle | ÖGK, Sozialministerium |
| Beamtin oder Beamter, bei der BVAEB versichert | Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) | Arzt füllt medizinischen Teil aus, du schickst ihn an die BVAEB-Kundenservicestelle, im Spital hilft Entlassungsmanagement | BVAEB |
| selbstständig, Gewerbe, Neue Selbstständige, Bäuerin oder Bauer | Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) | Haus-, Fach- oder Spitalsarzt stellt den Antrag, du unterschreibst | SVS |
| Arbeitsunfall oder Berufskrankheit | Unfallversicherung: AUVA, bei Selbstständigen und Bauern die SVS | über Ärztin, Arzt oder Krankenanstalt an die AUVA | AUVA, SVS, Sozialministerium |
Die Unfallversicherung zahlt nur nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit. Dann ist die Reha laut Sozialministerium eine Pflichtleistung. Das heißt: Die Versicherung muss sie zahlen. Die Reha gehört dann zur Unfallheilbehandlung.
Warum zahlt meistens die Pensionsversicherung?
Die Pensionsversicherung hat einen Grundsatz: "Rehabilitation vor Pension". Die Reha soll dich im Beruf halten. Oder sie soll dir die Rückkehr in den Beruf ermöglichen. Bei schweren Folgen soll sie deinen Pflegebedarf möglichst klein halten. Das sagt das Sozialministerium. Es nennt den Schlaganfall ausdrücklich als Beispiel für eine medizinische Reha.
Für Menschen in Pension gibt es seit 2026 eine neue Regel. Sie steht seit 30. Juli 2026 im ASVG. Das ASVG ist das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz. Die PVA zahlt jetzt auch bei Alterspension eine medizinische Reha. Das gilt für stationäre und für ambulante Reha. Bist du in Pension und möchtest eine ambulante Reha? Dann frag bei deiner PV-Landesstelle konkret nach.
Die Krankenversicherung zahlt Reha nach einer Krankenbehandlung. Laut Sozialministerium hat sie ein Ziel. Du sollst wieder möglichst dauerhaft ohne Betreuung und Hilfe leben. Und du sollst deinen Platz in der Gemeinschaft einnehmen.
Musst du wissen, wer zuständig ist?
Nein. Das Allspartenservice hilft dir. Das heißt: Du kannst den Antrag bei jeder Stelle der Sozialversicherung abgeben. Das sagt oesterreich.gv.at. Die Pensionsversicherung prüft dann bei jedem Antrag:
- Wie dringend ist die Reha?
- Ist sie medizinisch notwendig?
- Welcher Träger ist zuständig?
Ist die ÖGK nicht zuständig, leitet sie deinen Antrag weiter.
Pensionsversicherung, ÖGK und SVS verwenden dasselbe Formular. Es heißt "Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt".
Wie läuft der Antrag aus dem Krankenhaus?
Bist du noch im Krankenhaus? Dann kann das Krankenhaus den Antrag für dich stellen. Laut PV dürfen Spitalsärztinnen und Spitalsärzte bei akuten Erkrankungen den Antrag ausfüllen und einreichen.
Manchmal folgt die Reha direkt auf den Spitalsaufenthalt. Das heißt Anschlussheilverfahren. Dann darf das Krankenhaus den Antrag sogar telefonisch bei der PVA stellen. Das sagt das Sozialministerium. Ist die Reha dringend nötig? Dann bekommt der Antrag den Vermerk "dringend".
Im Spital helfen dir das Entlassungsmanagement und die Sozialarbeit. Frag dort aktiv nach:
- Ist der Reha-Antrag schon gestellt?
- An welchen Träger ging er?
- Ist er als dringend gekennzeichnet?
- Welche Einrichtung ist vorgeschlagen? Du kannst eine Wunscheinrichtung angeben.
- Kommt auch eine ambulante Reha in Frage?
Wie beantragst du die Reha von zu Hause?
Von zu Hause geht der Antrag über deine Ärztin oder deinen Arzt. Das kann die Hausärztin sein oder eine Fachärztin, zum Beispiel für Neurologie. Die Ärztin oder der Arzt muss die Reha medizinisch begründen. Dafür nennt sie oder er die Diagnose und das Ziel der Reha. So läuft es laut Pensionsversicherung ab:
| Schritt | Wer | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| 1. Formular holen | du oder deine Angehörigen | "Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt", liegt in Ordinationen und Spitälern auf, als PDF auf pv.at |
| 2. Persönlichen Teil ausfüllen | du | Versicherungsdaten, Pension oder Pflegegeld angeben, unterschreiben |
| 3. Ärztlichen Teil ausfüllen | Ärztin oder Arzt | Diagnose, Befunde, Art der Reha, für ambulante Reha das Feld "ambulante Rehabilitation" ankreuzen |
| 4. Antrag einreichen | du oder die Ordination | an die PV-Landesstelle am Wohnort, Befunde beilegen, dann wird nichts nachgefordert |
| 5. Auf Entscheidung warten | Versicherungsträger | kommt schriftlich, ohne Bewilligung zahlt die Versicherung grundsätzlich nicht |
| 6. Termin bestätigen | du | Einrichtung schickt Einladung, innerhalb von 6 Wochen melden, sonst nimmt die PV an: kein Bedarf mehr |
Die SVS rät: Leg wichtige Befunde gleich bei. So vermeidest du Verzögerungen. Das gilt bei jedem Träger. Hilfreich sind:
- Arztbriefe
- der Entlassungsbericht
- Therapieberichte
Sie zeigen deinen Reha-Bedarf.
Kannst du den Antrag online stellen?
Bei der ÖGK ja, bei der Pensionsversicherung nein. Die ÖGK nimmt den fertigen Antrag über die MeineÖGK-App an. Dafür brauchst du eine ID Austria. Bei der PV gibt es nur ein PDF-Formular. Deine Ärztin oder dein Arzt füllt es aus und unterschreibt. Dann geht es per Post an die zuständige Landesstelle. Oder das Krankenhaus reicht es ein.
Kannst du dir die Reha-Klinik aussuchen?
Du kannst eine Wunscheinrichtung angeben. Die Entscheidung trifft aber der Versicherungsträger. Die PV erfüllt deinen Wunsch nach Möglichkeit. Dafür muss die Einrichtung:
- für deine Erkrankung medizinisch geeignet sein.
- freie Plätze haben.
- höchstens 300 Kilometer von deinem Wohnort entfernt sein.
Später kannst du die zugeteilte Einrichtung nicht mehr ändern. Auch BVAEB und ÖGK berücksichtigen Wünsche nach Möglichkeit. Ist es nötig, weichen sie davon ab.
Neurologische Reha-Kliniken in Österreich findest du im Reha-Kompass hier auf der Seite (schlaganfall-wegweiser.org). Die Kliniken sind nach Bundesland sortiert. Du siehst auch: stationär oder ambulant.
Auch die Sozialversicherung hat eine Online-Plattform. Sie heißt Österreichischer Rehabilitationskompass (rehakompass.goeg.at). Dort stehen Organisation, Angebot und Ausstattung der stationären Reha-Zentren.
Wie lange wartest du auf einen Platz?
Eine offizielle Zahl gibt die Pensionsversicherung nicht an. Laut PV kann es bei manchen Erkrankungen länger dauern. Der Grund ist die hohe Nachfrage nach stationärer Reha. Deine Wartezeit hängt vor allem davon ab:
- Wie dringend ist die Reha medizinisch?
- Ist der Antrag als dringend gekennzeichnet?
- Gibt es freie Plätze in einer passenden Einrichtung?
- Wie eng ist dein Wunsch nach einer bestimmten Klinik?
- Kommt für dich auch eine ambulante Reha in Frage?
Laut PV bekommst du ambulant schneller einen Termin. Und du bekommst mehr Therapieminuten.
Was kostet die Reha 2026?
Ist deine Reha bewilligt, zahlt der Versicherungsträger die Kosten. Bei stationärer Reha zahlst du nur etwas dazu. Das heißt Zuzahlung. Du zahlst sie pro Tag. Die Höhe hängt von deinem Einkommen ab. Laut PV und ÖGK gelten 2026 diese Beträge:
| Monatliches Bruttoeinkommen 2026 | Zuzahlung pro Tag |
|---|---|
| bis 1.308,39 Euro | keine Zuzahlung |
| mehr als 1.308,39 bis 1.889,77 Euro | 11,06 Euro |
| mehr als 1.889,77 bis 2.471,16 Euro | 18,96 Euro |
| mehr als 2.471,16 Euro | 26,87 Euro |
Bei einer medizinischen Reha zahlst du höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr. In der höchsten Stufe sind das höchstens 752,36 Euro im Jahr. Bei einer ambulanten Reha zahlst du nichts dazu. Bist du mitversichert? Dann zählt laut ÖGK das Einkommen deines versicherten Familienmitglieds.
Neu seit 1. Juli 2026: Bei stationärer Reha zahlst du Ortstaxe oder Kurtaxe selbst. Das sind touristische Abgaben. Du zahlst sie direkt in der Einrichtung. Laut ÖGK und BVAEB gilt das auch mit Befreiung von der Zuzahlung. Bei ambulanter Reha fällt laut PV keine Tourismusabgabe an.
Wer muss nichts dazuzahlen?
Ist dein Einkommen höchstens 1.308,39 Euro im Monat? Dann bist du befreit. Das ist der Wert für 2026. Laut ÖGK sind außerdem befreit:
- Menschen mit Mindestsicherung oder Sozialhilfe der Länder.
- Menschen mit besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit, zum Beispiel mit Ausgleichszulage.
- Menschen mit Befreiung von der Rezeptgebühr. Eine Befreiung nur wegen der Rezeptgebührenobergrenze zählt hier nicht.
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Stationär oder ambulant: Was passt für dich?
Es kommt darauf an, wie viel Hilfe du brauchst. Laut PV ist stationäre Reha sinnvoll, wenn 2 Dinge zutreffen:
- Du brauchst laufend medizinische Überwachung.
- Die Betreuung zu Hause ist nicht möglich.
Du wohnst dann mehrere Wochen in der Reha-Klinik. Du bleibst auch über Nacht und am Wochenende. Bei ambulanter Reha kommst du tagsüber zur Therapie. Du schläfst zu Hause. Dafür musst du laut BVAEB mobil genug sein.
| Merkmal | Stationäre Reha | Ambulante Reha |
|---|---|---|
| Wo du wohnst | mehrere Wochen in der Reha-Klinik | zu Hause |
| Für wen | du brauchst laufend medizinische Überwachung und Betreuung zu Hause geht nicht | du bist mobil genug für die Therapie tagsüber |
| Dauer laut PV | mehrere Wochen am Stück | meist 6 bis 10 Wochen, in den ambulanten PV-Zentren Graz und Wien auch 3 Wochen |
| Zuzahlung 2026 | 11,06 bis 26,87 Euro pro Tag, außer mit Befreiung | keine |
| Krankenstand laut ÖGK | gilt immer als Krankenstand | nicht automatisch, das entscheidet deine Ärztin oder dein Arzt |
In Unterlagen zur ambulanten Reha liest du oft von Phasen. Laut BVAEB gibt es:
- Phase 2: ambulante Reha nach Operationen und Akuterkrankungen.
- Phase 3: weiterführende Reha über mehrere Monate.
Frag beim Antrag nach: Welche Phase und welches Zentrum passen für dich? Die PV bietet außerdem eine teilstationäre Reha an. Das ist ein Pilotprojekt in 4 eigenen Reha-Zentren.
Während der Reha kann dir Geld zustehen. Die PV nennt Übergangsgeld und Rehabilitationsgeld. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen.
Was tust du bei einer Ablehnung?
Gegen die Pensionsversicherung kannst du nicht klagen. Du kannst aber einen neuen Antrag stellen. Laut PV gibt es keinen Rechtsanspruch auf Reha. Das heißt: Du kannst die Reha nicht einfordern.
Der Oberste Gerichtshof hat 2010 entschieden: Die PV muss über einen Reha-Antrag keinen Bescheid erlassen. Das gilt für Reha-Anträge ohne Pensionsantrag. Ein Bescheid ist eine amtliche Entscheidung. Gegen ihn könntest du klagen. Die Entscheidung der PV ist aber formlos. Du kannst sie deshalb nicht beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten.
Laut PV kann eine Ablehnung formelle oder medizinische Gründe haben. Hat sich dein Zustand wesentlich verändert? Dann kannst du einen neuen Antrag stellen. Er wird neu geprüft. Das kannst du tun:
- Frag nach dem Grund der Ablehnung. Die PV berät dich nach Terminvereinbarung. Nimm einen Ausweis mit.
- Sprich mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Fehlten Befunde oder eine klare Begründung?
- Ist es medizinisch möglich? Dann frag nach einer ambulanten Reha.
- Stell einen neuen Antrag mit aktuellen Befunden. Tu das, sobald sich dein Zustand wesentlich verändert hat.
War die Krankenversicherung oder ein anderer Träger zuständig? Dann frag dort direkt nach deinen Möglichkeiten.
Zusammengefasst
Meistens zahlt die Pensionsversicherung. Du musst den Träger aber nicht selbst kennen. Den Antrag stellt deine Ärztin, dein Arzt oder das Krankenhaus. Er kommt dann zum richtigen Träger. Achte auf 3 Dinge:
- Befunde liegen bei.
- Dringende Fälle sind als dringend gekennzeichnet.
- Du fragst nach ambulanter Reha, wenn sie für dich passt.
Ein Nein ist nicht das Ende. Mit neuen Befunden kannst du neu beantragen.
Quellen
Pensionsversicherung (PV): Vom Antrag zur Reha und Kur (Antrag, Antrag aus dem Krankenhaus, Wunscheinrichtung, Wartezeiten, Termin, Zuzahlung 2026, Tourismusabgabe, Ablehnung), https://www.pv.at/web/reha-und-praevention/vom-antrag-zu-reha-und-kur
Pensionsversicherung (PV): Reha und Gesundheitsvorsorge leicht erklärt (Rehabilitation vor Pension, kein Rechtsanspruch, Übergangsgeld), https://www.pv.at/web/reha-und-praevention/rehabilitation-und-praevention-leicht-erklaert
Pensionsversicherung (PV): Online-Anträge und Formulare (Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt), https://www.pv.at/web/service-und-kontakt/online-formulare
Sozialministerium: Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (Zuständigkeit von Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung, Antrag über Ärztinnen, Ärzte und Krankenhaus, Anschlussheilverfahren), https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Soziales/Sozialversicherung/Medizinische-Rehabilitationsma%C3%9Fnahmen.html
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): Allgemeines Sozialversicherungsgesetz § 300, Fassung ab 30.07.2026, https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008147&Paragraf=300
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Medizinische Rehabilitation (Zuständigkeit, MeineÖGK-App, Zuzahlung 2026, Befreiungen, Krankenstand), https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.867531&portal=oegkportal
BVAEB: Medizinische Rehabilitation (ambulante Reha Phase 2 und 3, Zuzahlung 2026), https://www.bvaeb.at/cdscontent/?contentid=10007.840499&portal=bvaebbportal
BVAEB: Antragstellung Rehabilitation (Formular, Entlassungsmanagement, Wunscheinrichtung), https://www.bvaeb.at/cdscontent/?contentid=10007.870579&portal=bvaebbportal
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS): Rehabilitation, Arten, Leistungen und Kosten, https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816821&portal=svsportal
AUVA: Medizinische Rehabilitation (Antrag für Ärztinnen, Ärzte und Krankenanstalten), https://auva.at/auva-ihre-leistungen/leistungen-auf-einen-blick/rehabilitation/medizinische-rehabilitation/
oesterreich.gv.at: Kostenträger der Rehabilitation (Allspartenservice), https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/menschen_mit_behinderungen/rehabilitation/Seite.1170800
Oberster Gerichtshof (2010): 10 ObS 68/09m, Medizinische Rehabilitation in der Pensionsversicherung, keine Klagsmöglichkeit beim Sozialgericht, https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/medizinische-rehabilitation-in-der-pensionsversicherung-keine-klagsmoeglichkeit-beim-sozialgericht/
Österreichischer Rehabilitationskompass (Sozialversicherung gemeinsam mit Gesundheit Österreich), https://rehakompass.goeg.at/